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Photovoltaik & Steuer: was gilt für Eigenheime?

Kurz gesagt: Beim Kauf privater Anlagen fällt keine Umsatzsteuer an, und die Erträge kleiner Anlagen sind einkommensteuerfrei. Das macht Solar steuerlich deutlich einfacher als früher. Hier erklären wir die Grundlagen.

1 Min. Lesezeit

Georgios Drakos, EVERSUN, Moers

Georgios Drakos

EVERSUN, Moers

Ihr Ansprechpartner für Solar in Moers

Auf dieser Seite
  1. Fällt beim Kauf Umsatzsteuer an?
  2. Muss ich die Erträge versteuern?
  3. Gilt das für jede Anlage?

Fällt beim Kauf Umsatzsteuer an?

Für private Solaranlagen auf oder an Wohngebäuden gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf Kauf und Installation – bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Wohngebäude-Voraussetzung automatisch als erfüllt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, zahlen Sie den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer-Aufschlag.

Das ersetzt frühere, kompliziertere Regelungen und macht die Anschaffung für Eigenheimbesitzer spürbar einfacher.

Muss ich die Erträge versteuern?

Die Einnahmen kleiner privater Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Für die typische Anlage auf dem Eigenheim müssen Sie sich um dieses Thema also in der Regel nicht kümmern.

Wo genau die Grenzen liegen und was für Ihren konkreten Fall gilt, klärt am besten Ihr Steuerberater.

Gut zu wissen: Diese Vereinfachungen sind einer der Gründe, warum Photovoltaik für Eigenheime heute unkomplizierter ist als noch vor wenigen Jahren.

Gilt das für jede Anlage?

Die Vorteile zielen auf private Anlagen üblicher Größe auf dem Eigenheim. Bei sehr großen Anlagen oder gewerblicher Nutzung können andere Regeln greifen.

Wir erklären Ihnen die Grundlagen ehrlich – für die verbindliche steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ist Ihr Steuerberater die richtige Adresse.

Für Ihr Haus einordnen lassen?

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